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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Reisevermittlung |
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Sehr geehrter Kunde,
wir setzen unsere ganze Erfahrung ein, um Sie bestmöglich zu beraten und
Ihren Vermittlungsauftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu
helfen klare Vereinbarungen über beiderseitige Rechte und Pflichten. Die
nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und flightnation, nachfolgend genannt „Reisevermittler“,
zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den
Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen
diese aus. |
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| 1. Vertragsschluss,
anzuwendendes Recht |
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1.1 Der Abschluss des
Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages
kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag
als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich
auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung
der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des
Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art
und Umfang des Vermittlungsvertrages) vertraglich getroffenen Vereinbarungen,
diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften
der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner
der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise-
oder Geschäftsbedingungen. |
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| 2. Allgemeine
Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise |
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2.1 Die vertragliche
Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen,
in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen
Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden
Beratung sowie der Abwicklung der Buchung insbesondere der Übergabe der
Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten
Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt
werden.
2.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des
Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass
der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es
dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung
von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten,
es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung
des vom Kunden unbedingten erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder
unmöglich macht.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler
im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
2.4 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur
Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung
zustande.
2.5 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler
gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag
abgeschlossen wurde.
2.6 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht
verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung
zu ermitteln und/oder anzubieten.
2.7 Alle mündlichen Abreden, Nebenabsprachen und sonstigen Zusicherungen
sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Fax und E-Mail wahren
die Schriftform.
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| 3. Pflichten
des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Versicherungen und
Visa |
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3.1 Der Reisevermittler
unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm
hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden
ist.
3.2 Ansonsten besteht eine Aufklärungs- oder Informationspflicht
nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare
Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden
Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem
dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten
Informationspflicht kann der Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder
Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche
Staatsangehörige sind und dass in deren Person keine Besonderheiten (z.
B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken
sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen,
insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der
Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder
Tourismusämter.
3.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht
ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler
kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf
die Notwendigkeit einer eigenen speziellen Nachfrage bei den in Betracht
kommenden Informationsstellen verweist.
3.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich
der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften
sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden
und seiner Mitreisenden.
3.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu
informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Rücktrittskostenversicherung
und/oder Reiseversicherungen enthalten.
3.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des
Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen
besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen
sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere
insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden
Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder aus den Versicherungsunterlagen
über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages
kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der
ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten
und - in Eilfällen - die Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen
verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung
fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach
nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.10 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa
oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn,
dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen
Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht
worden sind. |
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| 4. Stellung
und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung
von Flugscheinen bestimmter Billigflug- und Linienfluggesellschaften |
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4.1 Die nachfolgenden
Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften,
die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen
Geschäftsräumen und auf der Webseite, vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages
bezeichnet wurden.
4.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler
auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen
Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich
als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der
jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat
er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber vertragliche und gesetzliche
Bestimmungen zu beachten.
4.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder
Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung
des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten
als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
4.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit
bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart ist) Nettopreise der Fluggesellschaften und beinhalten keine
Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit
des Reisevermittlers. Die Entgelte für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers
und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben
sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem
Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen und auf der
Webseite des Reisevermittlers, bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten.
Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der
Nichtinanspruchnahme zieht der Reisevermittler die von der Fluggesellschaft
hierfür geforderten Entgelte ein. Für die Reisevermittlung entrichtete Vermittlungs- bzw. Serviceentgelte an den Reisevermittler sind bei Stornierungen, Teilstornierungen oder Umbuchungen nicht erstattungsfähig. Der Reisevermittler bietet immer Endpreise inkl. Steuern, Gebühren und Entgelte an, und führt diese auf der Rechnung/Bestätigung einzeln aus. Die aktuelle Liste der Service-Entgelte ist in den Geschäftsräumen und auf der Webseite ersichtlich.
4.6 Bei einer Online-Flugbuchung setzt sich der Reisevermittler
in der Regel innerhalb 24 Stunden nach Buchung mit dem Kunden telefonisch
in Verbindung. An die Buchung ist der Kunde bis zur Annahme oder Ablehnung
72 Stunden gebunden.
4.7 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso
des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte
beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese
Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft
an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden
Preis.
4.8 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im
eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
4.9 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft
gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes
für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar -
unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften
des Montrealer Übereinkommens, Ergänzend gelten soweit wirksam vereinbart,
die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. |
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| 5. Vergütungen,
Inkasso, Zahlungen und Aufwendungsersatz |
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5.1 Der Reisevermittler
ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen
der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart
sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende
Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung
bei Pauschalreisen) erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde.
5.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber
dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen
und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler
berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung
ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen
ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen
Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
5.3 Die Regelung in Ziffer 4.2 gilt entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzliche oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
5.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung
entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er
diese den Umständen nach für erforderlich halten darf.
5.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst
auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis
oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen
in Ziffer 4.2 und 4.3 erfolgt sind.
5.6 Soweit eine Kreditkarte bei Zahlung angegeben wurde, wird diese
mit dem Rechnungsbetrag sofort belastet.
5.7 Für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld oder Schecks wird
keine Haftung übernommen.
5.8 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch
und Verpflichtung, die Reisedokumente auszustellen und die Reise anzutreten.
5.9 Einen Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber
kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen,
insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es
sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche
eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers
ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus
anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche
haftet. |
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| 6. Weitergabe
Ihrer Daten / Ablehnungsbefugnis |
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| Der Reisevermittler leitet
Ihre persönlichen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung zur
Abwicklung Ihres Auftrages an Dritte weiter. Zum Zwecke der Kreditprüfung
und bei anderen berechtigten Interessen pflegen wir einen Adress- und
Bonitätsdatenaustausch mit Wirtschaftsinformationsdiensten. Wir behalten
uns ausdrücklich vor, Buchungs- bzw. Vermittlungsaufträge ohne Angabe
von Gründen abzulehnen. |
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| 7. Selbstständige
Vergütungsansprüche des Reisevermittlers |
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| Selbstständige Vergütungsansprüche
des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden
Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten
in den Geschäftsräumen und auf der Webseite des Reisevermittlers und einen
entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers
hierauf getroffen werden kann. |
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| 8. Reiseunterlagen |
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8.1 Sowohl den Kunden
wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen
des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler
ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine,
Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen,
auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung
mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden
erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten
unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach,
so kann eine Schadenersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich
eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen
über Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen
sein. Eine Schadenersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig,
wenn die in 8.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
8.3 Flugtickets werden sofort nach Erhalt der unterschriebenen
Reiseanmeldung in elektronischer Form (ETKT) unter Einhaltung der Ticketausstellungsfristen ausgestellt.
8.4 Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Briefe
auf dem Postweg. |
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| 9. Pflichten
des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmen |
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9.1 Bei Reklamation
oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten
Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf
die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür
von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen
der gebuchten Unternehmen.
9.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder
Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben
des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur
bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
9.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers
zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende
Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. |
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| 10. Haftung
des Reisevermittlers |
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10.1 Soweit der Reisevermittler
eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen
von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu
vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung
haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst
nicht für die Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden,
die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend
dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der
Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen
Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Eine etwaige eigene
Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten
bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.3 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers
nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche
des Kunden aus Körperschäden betrifft. |
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| 11. Ausschlussfrist
für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Reisevermittler |
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11.1 Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung
des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen.
Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
11.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der
vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden
der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde
von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründenden Umständen
Kenntnis erlangt.
11.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu
erbringen hatten oder erbracht haben.
11.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht
ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb. |
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| 12. Verjährung |
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12.1 Ansprüche des Kunden
gegenüber dem Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch
mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung -, verjähren
in einem Jahr.
12.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und in dem der Kunde von den Umständen, die den
Anspruch gegen den Reisevermittler begründen, und diesem selbst als Anspruchsgegner
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
12.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Ansprüche begründeten Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem
Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
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| 13. Rechtswahl
und Gerichtsstand |
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13.1 Auf das gesamte
Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers
vereinbart.
13.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen
dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten
des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften. |
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| 14. Salvatorische
Klausel |
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| Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Regelwerks zur Folge. |
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| 15. Schwarze
Liste |
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Auf der Webseite des Reisevermittlers ist unter dem
Punkt „Reiseversicherung & Informationen“ die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen
ersichtlich, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft der Europäischen
Union untersagt ist.
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Änderungen vorbehalten!
Stand: 15. Oktober 2011 |
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