BERATUNG UND BUCHUNG Tel. +49 (0)911 - 23 73 99 15
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pressemitteilung neues reiserecht - kunden noch besser abgesichert

Nürnberg, 15. Juni 2018 - Für Reisebuchungen gilt in Deutschland ab 1. Juli 2018 das neue Reiserecht. Innerhalb der EU gelten dann einheitliche Regeln für den Verbraucherschutz: Kunden genießen noch mehr Rechtssicherheit - werden bei ihrer Buchung besser informiert und der gezahlte Reisepreis ist noch besser vor Insolvenzen geschützt. Darüber hinaus wird die Reklamationsfrist auf zwei Jahre verlängert.

 

„Die meisten Kunden buchen ihre Reisen nach wie vor im Reisebüro“, erklärt Heiko Wanner, Geschäftsinhaber des flightnation Reisebüro. „Sie setzen auf die Kompetenz unserer fachkundigen Mitarbeiter. Denn die Reisewelt ist sehr komplex geworden. Damit sind sie auf der sicheren Seite und haben immer einen Ansprechpartner, der sie über mögliche Änderungen im Reiseverlauf informiert und bei Fragen und Reklamationen gerne beratend zur Verfügung steht.“

 

Die Mitarbeiter in den Reisebüros kennen sich mit den Neuerungen aus - Unsere Kunden werden umfassend über ihre Reiseart informiert

 

Während des Beratungsgesprächs wird unseren Kunden noch vor Buchung ein Formblatt per E-Mail zugesendet, aus dem genau hervorgeht, welche Rechte sie haben. Das ist ab dem 1. Juli 2018 europaweit einheitlich geregelt.

 

Dabei sind vier verschiedene Varianten zu unterscheiden:

 

- Die Buchung einer einzelnen Reiseleistung wie z. B. Nur-Flug, Hotel, Mietwagen - hierbei ist gesetzlich kein Formblatt zur Aushändigung vorgeschrieben.

 

- Jedoch bei Buchung einer Pauschalreise von einem Reiseveranstalter.

 

- Bei Buchung einer vom Reisebüro selbst zusammengestellten und angebotenen Reise, bei der das Reisebüro selbst zum Reiseveranstalter der Pauschalreise wird.

 

- Oder bei Buchung einer sogenannten verbundenen Reiseleistung


Diese liegt vor, wenn der Kunde für seine Urlaubsreise mehrere einzelne Reisebestandteile wie z. B. Hotel, Flug, Mietwagen, Ausflüge von unterschiedlichen Reiseanbietern nacheinander bucht, und diese einzeln in Rechnung stellt. Die verbundene Reiseleistung wird im Reiserecht als neue Kategorie zum 1. Juli 2018 eingeführt.

 

Mehr Rechtssicherheit für unsere Kunden - Rundum sorglos unterwegs mit der Pauschalreise

 

Welche Rechte der Kunde genießt, ergibt sich aus der Art der gebuchten Reise. Das Rundum-Sorglos-Paket erhalten Reisende nach wie vor mit der Pauschalreise. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Der Reiseveranstalter kümmert sich vor und während der Reise um seine Kunden z. B. bei Flugausfall, Naturkatastrophen, etc. Hierbei übernimmt der Reiseveranstalter die Information an den Reisenden, notwendige Umbuchungen und zusätzliche Übernachtungen vor Ort. Der Urlauber muss sich um nichts kümmern. Außerdem steht den Gästen rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung, der ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Liegt die Buchung von einzelnen Leistungen oder einer verbundenen Reiseleistung vor, ist der Reisende selbst für seine Reise verantwortlich. Etwaige Mängel müssen dann jeweils individuell beim entsprechenden Anbieter geltend gemacht werden. Das flightnation Reisebüro steht jederzeit gerne beratend zur Seite!

 

Längere Reklamationsfristen geben dem Kunden mehr Zeit

 

Läuft etwas nicht so wie vorgesehen, haben Sie bei einer Pauschalreise zwei Jahre Zeit um eine Reklamation zu verfassen. Mängel vor Ort müssen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters angezeigt werden. Ansonsten verfällt der Entschädigungsanspruch.

 

Besserer Schutz vor Insolvenzen

 

Schon bisher waren Verbraucher bei der Buchung einer Pauschalreise über den sogenannten Sicherungsschein gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. An dieser Absicherung ändert sich nichts. Jedoch wird in bestimmten Fällen der Insolvenzschutz auf Reisebüros ausgeweitet. Dies ist der Fall bei verbundenen Reiseleistungen und bei Kundenzahlungen die direkt an das Reisebüro gezahlt werden.

 

Preisänderungen in Ausnahmefällen möglich

 

In begründeten Ausnahmefällen dürfen Reiseveranstalter den Pauschalreisepreis bis 21 Tage vor Abreise um bis zu acht Prozent erhöhen (z. B. bei einer unvorhergesehen Kerosinpreis-,  Steuern-, und Gebührenerhöhung). Diese Möglichkeit muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters verankert sein. Vorteil für den Kunden: Wenn der Passus „mögliche Preisänderungen“ in den AGB enthalten ist, kommt der Kunde auch in den Genuss der Preissenkung. Preisänderungen sind künftig also in beide Richtungen möglich. Für den Kunden ist entscheidend, ob diese in den AGB benannt sind. Ist dies nicht der Fall, ist der Preis für seine Reise nach Buchung nicht mehr veränderbar. Die Preissicherheit bleibt.

 

Medienkontakt:

 

flightnation Reisebüro

Heiko Wanner - Geschäftsinhaber

 

Tel. +49 (0)911 - 23 73 99 15 - E-Mail info(@)flightnation.com

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